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„Maulkorb-Erlass“ für österreichische Soldaten

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut!

Eine Kritik des Verteidigungsressorts/BMLV in sozialen Medien durch Soldaten, die „sehr randständige Positionen vertreten und die Arbeit der Bundesregierung unmittelbar konterkarieren oder in Frage stellen“ ist nicht erwünscht. Mit dem sog. „Maulkorb-Erlass“ des BMLV sollen derart „unerbetene öffentliche Meinungsäußerungen von Ressortangehörigen“ untersagt werden. Diese Aussagen waren zahlreichen Medien zu entnehmen, nachdem diese Absichten des Ministeriums Anfang Februar bekannt geworden sind.

Um die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und die Einhaltung der für die Bediensteten geltenden Gesetze und Verordnungen zu gewährleisten, ist in derartigen Belangen bzw. Maßnahmen der Zentralausschuss/ZA der Personalvertretung im BMLV einzubinden. Das war jedoch nicht der Fall! Eine Debatte bzw. eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem sog. „Maulkorb-Erlass“ wurde daher von der Fraktion „Arbeitsgemeinschaft Freiheitlicher Heeresangehöriger – AUF/AFH“ im ZA gefordert und ist bereits als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung aufgenommen.

 

Für die AUF/AFH steht außer Frage: Der Bedienstete hat, den allgemeinen Dienstpflichten entsprechend, in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Dennoch darf nicht vergessen werden: „Das Recht, seine Meinung zu äußern, ist ein hohes Gut und darf auch nicht mit einem Erlass untergraben werden!“, so Vizeleutnant Manfred Reindl, der Fraktionsführer der AUF/AFH im ZA/BMLV.