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AUF/AFH fordert eine zeitgemäße und faire Bezahlung der Unteroffiziere!

Anfangs möchte ich festhalten, dass die längst überfällige Anpassung der Entlohnung für Unteroffiziere endlich in Bewegung kommt.
Leider mussten wir aber feststellen, dass das derzeit vorliegende Ergebnis die angekündigte Wertschätzung der Leistungsträger des Österreichischen Bundesheeres nicht in vollem Umfang widerspiegelt.


Im Folgenden stelle ich euch unsere Sicht der Dinge zu den einzelnen Bereichen dar.

Funktionszulage:

Hier ist anzumerken, dass beim derzeitig vorliegenden Vorschlag die Funktionsgruppe 3 und 4 in der Funktionsstufe 3 und 4 generell unberücksichtigt blieben.
Wir konnten bereits 2018 mit dem BMKÖS einen Vorschlag (siehe nachfolgende Tabelle) ausarbeiten, in dem alle Funktionsgruppen entsprechend angepasst wurden.

Unserem Informationsstand nach liegt diese Version inzwischen dem BMKÖS zur Nachverhandlung vor. Diese sind zeitkritisch und haben daher umgehend zu erfolgen.
Darüber hinaus gibt es gegenüber der Exekutive noch einigen Harmonisierungsbedarf. Nur so ist es möglich, den Beruf des Unteroffiziers konkurrenzfähig zu machen.
Des Weiteren wurde völlig außer Acht gelassen, dass das Erreichen der Funktionsstufe 4 um zwei Jahre variiert. Auch dieser Umstand muss in den Verhandlungen angeglichen werden.
Wir fordern, dass die Funktionsstufe 4 einheitlich ab dem Erreichen eines Besoldungsdienstalter von 39 Jahren gebührt.

Gehalt

Auch beim Grundgehalt wurde die erforderliche Harmonisierung nicht vollzogen. Eine zeitgemäße und faire Bezahlung der Unteroffiziere ist längst überfällig. Dies vor allem auch unter Berücksichtigung der an die Bediensteten gestellten Anforderungen in Bezug auf Ausbildung, Verantwortung, Flexibilität und täglichen Belastungen.
Darüber hinaus werden wir mit dem aktuellen Gehaltsansatz weder konkurrenzfähig zur Polizei und Privatwirtschaft noch präsentieren wir uns als attraktiver Arbeitgeber für junge Menschen.
Damit muss auch unser Gehaltsansatz (siehe nachfolgende Tabelle) bei den Verhandlungen zum Gesetzentwurf zu einem positiven Abschluss gebracht werden.

Beispiel für den Gehaltsansatz eines M BUO FG 3 Funktionsstufe 2:
2022 Bruttogehalt € 2.491,10
2023 Bruttogehalt € 2.689,20


Sehr geehrte FBM,
„100% von fast nichts, bleibt fast nichts“
somit kann das Motto nur lauten
„Zuerst das Personal, dann das Material.“


In Zeiten unerträglicher Preissteigerungen in allen Bereichen, hohen Belastungen und massiven Personalproblemen geht es um ein angepasstes Nettogehalt.


Nur unser vorgeschlagener Gesamtansatz führt zu einer spürbaren Aufwertung des Berufes Unteroffizier.
Sie, Frau BM, haben es in der Hand, diese Aufwertung für unsere Unteroffiziere einzufordern und umzusetzen.


Der AUF/AFH Bundessektionsvorsitzende
Vizeleutnant DOPPLER Karl