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AUF/AFH fordert eine attraktive und zeitgerechte Entlohnung der Soldaten und Zivilbediensteten!

Die AUF/AFH fordert eine Dienstrechtsnovelle, die endlich für eine attraktive und zeitgerechte Entlohnung der Soldaten und Zivilbediensteten sorgt.

 

In Anlehnung an die Abgeltung für den Coronaeinsatz fordern wir einen steuerfreien Teuerungsausgleich für das Jahr 2022. Es ist uns dabei wichtig, dass Bedienstete mit geringerem Einkommen stärker entlastet werden als jene mit höherem Einkommen. Wir fordern daher für die Personengruppe MBUO (MZUO) bis A3 (V3) € 1.500, für MBO2 (MZO2/3) bis A2 (V2) € 1.200 und für MBO1 (MZO1) bis A1 (V1) € 1.000 als Teuerungsausgleich.

 

Darüber hinaus fordern wir eine Erhöhung des Grundgehaltes im Bereich der MBUO/MZUO sowie der Vertragsbediensteten in handwerklicher Verwendung um € 200 sowie die Anhebung der Funktionsgruppen in allen Funktionsstufen um € 150.

 

Bei den Offizieren ist eine Anrechnung der akademischen Ausbildung und eine damit verbundene einheitliche Entlohnung mehr als überfällig.