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Die AUF/AFH fordert für die kommende Dienstrechtsnovelle notwendige Anpassungen!

Eine wesentliche Forderung der AUF/AFH war stets eine Dienstrechtsnovelle, die für eine attraktive und zeitgerechte Entlohnung der Soldaten und Zivilbediensteten sorgt.

Diese beinhaltet unter anderem eine Anpassung der Funktionszulagen aber auch die Anhebung der Grundgehälter.

Unsere Forderungen wurden von den derzeit politischen Verantwortlichen jedoch ignoriert.


Bei der Funktionszulage erfolgte wohl eine Anpassung der meisten Funktionsgruppen, die Funktionsgruppen 3 und 4 in der Funktionsstufe 3 für MBUO bleiben aber unverändert. Der Ressortleitung scheint eine faire Bezahlung aller Personengruppen kein besonders großes Anliegen zu sein.

Beim Grundgehalt streben wir eine Harmonisierung mit der Exekutive an. Auch hier waren die Verantwortlichen nicht bereit, den Bediensteten die entsprechende Anerkennung zu zollen. Von einem konkurrenzfähigem Gehaltsschema zur Polizei und Privatwirtschaft sind wir meilenweit entfernt.

Somit fordern wir für die kommende Dienstrechtsnovelle folgende notwendige Anpassungen:

  • Reparatur der Funktionszulagen in der Funktionsgruppe 3 und 4 in der Funktionsstufe 3 für MBUO
  • Harmonisierung des MBUO-Gehaltsschemas mit dem E2a-Gehaltsschema im Bereich der Polizei
  • Zusammenlegung der MBO1 und 2 oder Anpassung des Gehaltes der MBO2 an das Gehalt des A1 BAK
  • Anpassung der Gehälter im zivilen Bereich, vor allem in der handwerklichen und technischen Verwendung
  • Steuerbegünstigte Prämien anstatt von Sodexo-Gutscheinen oder steuerpflichtiger Belohnungen