
Wie bereits im Wege des PM-SAP Applikationsmanagements des Bundeskanzleramts kommuniziert, hat sich im Vollzug der Besoldungsreform 2023 (§ 169f GehG bzw. § 94b VBG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 137/2023) gezeigt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass das mit der Besoldungsreform 2023 verfolgte Ziel, nämlich die Altersdiskriminierung vollständig und restlos zu beseitigen, nicht erreicht wurde. Der Grund für die Bedenken liegt in den halbjährlichen Vorrückungsterminen, die sich von den früheren Vorrückungsstichtagen abgeleitet haben und die durch die pauschale Überleitung gemäß § 169c GehG (allenfalls in Verbindung mit § 94a Abs. 1 VBG) im Besoldungsdienstalter weiterhin abgebildet sind.
Um zusätzlichen Verwaltungsaufwand infolge potentiell unrichtiger Abrechnungen zu vermeiden, wurden mit Anfang April 2025 die entsprechenden Infotypen zur Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters in PM-SAP bzw. die Online-Version des VDZ-Vergleichsrechners für weitere Eingaben gesperrt.
Parallel dazu laufen seitens des BKA die Vorarbeiten für einen legistischen Lösungsansatz und es wird auf eine rasche Umsetzung hingewirkt. Ein genauer Zeithorizont kann zum derzeitigen Zeitpunkt
noch nicht angegeben werden.
Anzumerken ist, dass die Ermittlung des Vergleichsstichtags selbst voraussichtlich nicht betroffen ist - eine etwaige Aufrollung bereits abgerechneter Fälle sollte sich daher auf die
Rechenoperationen beschränken und keiner neuen Ermittlungsverfahren bedürfen.
Aufgrund vermehrter Rückfragen darf im Zusammenhang mit bereits erfolgten Neufestsetzungen infolge der Besoldungsreform 2023 mitgeteilt werden, dass die Sperre im PM-SAP bzw. der Online-Version
des VDZ-Vergleichsrechners nur die Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters selbst betrifft und somit einer Anweisung von Bezügen bzw. Nachzahlungen, die sich aus bereits erfolgten,
rechtskräftigen Neufestsetzungen ergeben, nicht entgegensteht.
Damit ergibt sich, dass alle die einen Bescheid welcher in Rechtskraft erwachsen ist, beginnend mit Juni ausbezahlt werden. Alle welche noch nicht berechnet worden sind, müssen leider auf die
Freigabe vom BKA warten.
Wir werden euch weiter am laufenden halten.